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Die Kabinettssitzung vom 7. April 2021

von am 7. April 2021

Die Fakten:

Ab Montag, 12.April sind wir wieder zurückgestuft. Der Buchhandel zählt in Bayern nicht weiter zum erweiterten Kreis der Dinge des täglichen Bedarfs. Ich zitiere hier die Pressemitteilung:

"…Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten."

Das bedeutet im Einzelnen:

"Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet."

"Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig."

"Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest)."

"Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig."

Das bedeutet, dass es auch wir, bei der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz in Würzburg nur mit Termin besucht werden dürfen und die zulässige Zahl der anwesenden Kunden auf 2 Personen begrenzt ist. Aus diesem Grund bitten wir euch, wieder verstärkt auf Abholung umzuschwenken. Termin und zwei Personen bedeutet, dass die Aufenthaltsdauer auch bei Ladenbesuchen deutlich stärker begrenzt werden muss. Wieder einmal wird das "normale" bummeln und stöbern nur sehr eingeschränkt möglich sein. Ich kann nur apellieren, uns wieder und weiter zu unterstützen, auch wenn (nicht nur bei euch) die Ermüdung und Frustration mit jeder neuerlichen Einschränkung wächst…

Schon klar, dass dieses erneute Hü und Hott ein weiteres Steinchen ins überlaufende Fass wirft, ich kann mich nur entschuldigen und auf die sich ständig ändernde Verordnungslage hinweisen. Jetzt hatten wir die ganze Zeit propagiert, dass der Buchhandel unabhängig von der Inzidenz ist und müssen das wieder zurücknehmen. Wir können da leider nichts daran ändern, dass ständig alles umgeworfen wird. Wir können nur sorry sagen und an eure Geduld und Mithilfe apellieren…

  • Kategorie: in eigener Sache
  • Kommentare deaktiviert für Die Kabinettssitzung vom 7. April 2021

von am 7. April 2021

Die Fakten:

Ab Montag, 12.April sind wir wieder zurückgestuft. Der Buchhandel zählt in Bayern nicht weiter zum erweiterten Kreis der Dinge des täglichen Bedarfs. Ich zitiere hier die Pressemitteilung:

"…Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten."

Das bedeutet im Einzelnen:

"Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet."

"Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig."

"Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest)."

"Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig."

Das bedeutet, dass es auch wir, bei der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz in Würzburg nur mit Termin besucht werden dürfen und die zulässige Zahl der anwesenden Kunden auf 2 Personen begrenzt ist. Aus diesem Grund bitten wir euch, wieder verstärkt auf Abholung umzuschwenken. Termin und zwei Personen bedeutet, dass die Aufenthaltsdauer auch bei Ladenbesuchen deutlich stärker begrenzt werden muss. Wieder einmal wird das "normale" bummeln und stöbern nur sehr eingeschränkt möglich sein. Ich kann nur apellieren, uns wieder und weiter zu unterstützen, auch wenn (nicht nur bei euch) die Ermüdung und Frustration mit jeder neuerlichen Einschränkung wächst…

Schon klar, dass dieses erneute Hü und Hott ein weiteres Steinchen ins überlaufende Fass wirft, ich kann mich nur entschuldigen und auf die sich ständig ändernde Verordnungslage hinweisen. Jetzt hatten wir die ganze Zeit propagiert, dass der Buchhandel unabhängig von der Inzidenz ist und müssen das wieder zurücknehmen. Wir können da leider nichts daran ändern, dass ständig alles umgeworfen wird. Wir können nur sorry sagen und an eure Geduld und Mithilfe apellieren…

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